AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen Wolfgang Raddatz KG
§ 1  Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der Wolfgang Raddatz KG, Gartzer Strasse 17,16303 Schwedt, Tel.: 03332/23224, Fax.:03332/517037, E-Mail: info@w-raddatz.de (im Folgenden: Verkäufer) und dem Käufer abgeschlossenen Kaufverträge. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
(2) Käufer im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (14 BGB).
(3) Ein Verkauf/eine Lieferung ins Ausland finden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer statt.
§ 2  Vertragsschluss
(1) Die Artikeldarstellungen im Online-Shop, in den Katalogen und Bestelllisten stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar. Es handelt sich hierbei vielmehr um die Aufforderung an Käufer, ein verbindliches Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu unterbreiten.
(2) Angebotsabgabe im Online-Shop www.w-raddatz.de
 
Mit Anklicken des Buttons „Bestellen" gelangt ein von dem Käufer im Online-Shop ausgewählter Artikel in den virtuellen Warenkorb des Online-Shops als Vormerkung zu einem möglichen Vertragsschluss. Wenn für einen oder mehrere Artikel, die in den Warenkorb gelegt werden sollen, Mindestbestellmengen bzw. feste Verpackungseinheiten (VPE) bestehen, wird der Warenkorb automatisch auf die entsprechende Mindestbestellmenge bzw. feste Verpackungseinheit angepasst. Wenn der Käufer alle ausgewählten Artikel in den Warenkorb gelegt hat, kann er durch Anklicken des Buttons „Zur Kasse“ im Bestellvorgang fortfahren. Der Käufer gelangt dann zum Punkt „Anmelden“. Hier muss sich der Käufer anmelden und seine Kundendaten angeben. Wenn der Käufer bereits ein Kundenkonto beim Verkäufer hat, kann sich der Käufer mit seiner E-Mail- Adresse und seinem Passwort als Bestandskunde anmelden und seine Kundendaten werden direkt angezeigt. Ist der Käufer ein Neukunde, muss er an dieser Stelle des Bestellvorgangs seine Daten und ggf. eine abweichende Lieferadresse eingeben. Hat der Käufer seine Kundendaten abgerufen oder angegeben, kann er durch Anklicken des Buttons „Bestellung fortsetzen“ im Bestellvorgang fortfahren. Der Käufer gelangt dann zum Punkt „Details“. Dort muss der Käufer durch Anklicken des entsprechenden Buttons eine Zahlungsart auswählen. Ebenfalls muss der Käufer an dieser Stelle des Bestellvorgangs durch Anklicken des entsprechenden Buttons eine Versandart und eine Zahlungsart wählen. Anschließend kann der Käufer durch Anklicken des Buttons „Bestellung fortsetzen“ im Bestellvorgang fortfahren. Dann muss der Käufer durch Setzen eines „Hakens“ bestätigen, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Datenschutzerklärung gelesen hat und akzeptiert. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschließen“ kann der Käufer die Bestellung abschließen. Bis der Käufer den Button „Bestellung abschließen“ angeklickt hat, kann er jederzeit durch Anklicken der einzelnen Bestellschritte zu diesen Punkten im Bestellvorgang zurückgehen und mögliche Eingabefehler korrigieren. Nach Anklicken des Buttons „Bestellung abschließen“ ist eine Korrektur nicht mehr möglich. Sein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages wird dann dem Verkäufer übermittelt und dem Käufer wird die Bestellnummer mitgeteilt. Den Zugang der Bestellung teilt der Verkäufer dem Käufer unverzüglich per E-Mail mit. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt jedoch noch keine Annahme des Kaufangebots dar.
(3) Der Verkäufer speichert bei Verträgen, die über den Onlineshop des Verkäufers abgeschlossen werden, den Vertragstext und sendet dem Käufer die Bestelldaten und diese AGB per E-Mail zu. Die AGB kann der Käufer jederzeit auf der Internetseite des Verkäufers einsehen. Die vergangenen Bestellungen kann der Käufer im Kunden-LOGIN-Bereich des Onlineshops des Verkäufers einsehen.
(4) Angebotsabgabe außerhalb des Online-Shop www.w-raddatz.de („Offline“): Bei Bestellungen außerhalb des Onlineshops gibt der Käufer eine Bestellung durch Abgabe der Bestellung am Telefon, durch Übersendung des Bestellformulars per Fax, per Post oder persönlich durch Abgabe einer Bestellung am Geschäftssitz des Verkäufers ab.
(5) Der Verkäufer ist befugt, eine vom Käufer erhaltene Bestellung innerhalb von fünf Tagen nach deren Zugang anzunehmen. Erst durch die Angebotsannahme des Verkäufers kommt der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zustande. Sollte die Auftragsbestätigung des Verkäufers Schreib- und/oder Druckfehler enthalten und/oder sollten den Preisfestlegungen technisch bedingte Übermittlungsfehler zugrunde liegen, so ist der Verkäufer zur Anfechtung berechtigt, wobei der Irrtum vom Verkäufer zu beweisen ist. Bereits erfolgte Zahlungen werden unverzüglich an den Käufer erstattet.
§ 3  Preise
Die genannten Preise des Verkäufers werden mit und ohne gesetzliche Mehrwertsteuer angezeigt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird darüber hinaus immer gesondert ausgewiesen. Die Preise gelten jedoch zuzüglich Liefer- und Versandkosten, sofern nicht versand- und/oder verpackungskostenfrei.
§ 4  Versandkosten
Die Versandkosten werden im Onlineshop während des Bestellvorgangs ständig angezeigt. Bei Bestellungen außerhalb des Onlineshops werden dem Kunden vor der Annahme der Bestellung die Versandkosten mitgeteilt.
§ 5  Lieferbedingungen und Selbstlieferungsvorbehalt
Für Verbraucher gilt:
(1) Die Lieferung der Artikel erfolgt grundsätzlich mit Standartpaketdiensten oder Spediteuren.
(2) Die Lieferung der gekauften Artikel erfolgt – sofern nicht abweichend vereinbart - innerhalb von zehn Werktagen nach Kauf der Artikel. Auf abweichende Lieferzeiten oder Nichtverfügbarkeit weist der Verkäufer auf der jeweiligen Artikelseite im Online-Shop, in den Katalogen und/oder persönlich hin.
(3) Sollten nicht alle bestellten Artikel vorrätig sein, ist der Verkäufer zu Teillieferungen auf seine Kosten berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
(4) Wenn der bestellte Artikel nicht verfügbar ist, da der Verkäufer von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
(5) Die Auslieferung erfolgt auf dem Versandweg an die jeweils vom Käufer angegebene Lieferanschrift.
Für gewerbliche Kunden gilt:
(6) Der Beginn der vom Verkäufer angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(7) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung des Verkäufers setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(8) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
(9) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(10) Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Der Verkäufer haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von ihm zu vertretenden Lieferverzugs der Käufer berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(11) Der Verkäufer haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers ist ihm zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer vom Verkäufer zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist  Schadensersatzhaftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(12) Der Verkäufer haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihm zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(13) Im Übrigen haftet der Verkäufer im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(14) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Käufers bleiben vorbehalten.
§ 6  Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich und sofern die nachstehende Zahlungsart für den konkreten Geschäftsvorfall und Käufer freigegeben ist, im Wege der Vorkasse, per Rechnung, per PayPal.
(2) Bei der Zahlungsart Rechnung: Die Rechnung wird 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung und der Lieferung fällig, sofern auf der Rechnung nicht etwas Anderslautendes vermerkt ist.
(3) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig gerichtlich festgestellt, unbestritten ist oder schriftlich durch den Verkäufer anerkannt wurde.
(4) Der Käufer kann nur dann ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
§ 7  Eigentumsvorbehalt
Für Verbraucher gilt:
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne die Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet.
Für gewerbliche Kunden gilt:
(2) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(4) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.
(5) Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) der Forderung des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(6) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für den Verkäufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(7) Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer.
(8) Der Käufer tritt dem Verkäufer auch die Forderungen zur Sicherung seiner Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(9) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Verkäufers die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 8  Widerrufsrecht für den Verbraucher
Als Verbraucher, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, haben Sie nach Maßgabe der folgenden Widerrufsbelehrung das Recht, ihre Vertragserklärung zu widerrufen.
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Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Wolfgang Raddatz KG
Gartzer Strasse 17
 16303 Schwedt
Tel. 03332/23224
Fax: 03332/517037
 
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
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§ 9 Rücksendekosten im Falle des Widerrufs
Der Käufer hat im Falle des wirksamen Widerrufs gemäß § 8 die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. In allen anderen Fällen trägt der Verkäufer im Falle des wirksamen Widerrufs durch einen Käufer die Kosten der Rücksendung.
§ 10  Transportschäden
Für Verbraucher gilt:
(1) Werden Artikel mit offensichtlichen Transportschäden ausgeliefert, so bittet der Verkäufer den Käufer, solche Schäden sofort beim Zusteller zu reklamieren und schnellstmöglichen Kontakt zum Verkäufer unter den Rufnummer 03332/23224 oder per E-Mail unter info@w-raddatz.de aufzunehmen. Verpflichtet ist der Käufer hierzu ausdrücklich nicht.
(2) Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers keinerlei Konsequenzen. Der Käufer hilft dem Verkäufer aber, seine Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportsicherung geltend zu machen.
§ 11  Gewährleistung und Haftung
Für Verbraucher gilt:
(1) Mängel bezüglich des Artikels wird der Käufer dem Verkäufer mitteilen und zusätzlich das Produkt auf Kosten des Verkäufers diesem übersenden.
(2) Die Gewährleistung bei Verbrauchern richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für gewerbliche Kunden gilt:
(3) Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist die Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzt und der Verkäufer ist berechtigt, das Produkt nach seiner Wahl zu reparieren oder kostenfreien Ersatz zu stellen. Mängelansprüche des Unternehmers als Käufer setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgender Maßgabe:
a)In voller Schadenshöhe nur bei grobem Verschulden von sich selbst, seinen leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen;
b) Jedoch immer dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt;
c) Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
(4) Ein Mitverschulden des Käufers ist diesem anzurechnen.
§ 12  Maße, Gewichte und Mengen
Für gewerbliche Kunden gilt:
Maße und Gewichte sind für den Verkäufer nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich durch den Verkäufer schriftlich als verbindlich bestätigt werden, andernfalls gelten sie annähernd mit den handelsüblichen Toleranzen. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen behält der Verkäufer sich vor. Abweichungen von bis zu 10 % der Bestellmenge sind branchenüblich und gelten als vertragsgemäße Erfüllung. Bei Minderlieferung besteht kein Anspruch auf Nachlieferung der Fehlmenge.
§ 13  Schutzrechte
Wird Ware in vom Käufer besonders vorgeschriebener Ausführung (nach Zeichnung, Muster oder sonstigen bestimmten Angaben) hergestellt und geliefert, so übernimmt er die Gewähr, dass durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster und sonstige Schutz- und Urheberrechte, nicht verletzt werden. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von den Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben könnten, freizuhalten. Von dem Verkäufer übergebene Zeichnungen, Muster usw. sind, sofern nicht sofortige Rückgabe verlangt wurde, sorgfältig aufzubewahren und bleiben Eigentum des Verkäufers.
§ 14  Schlussbestimmungen - Gerichtsstand
(1) Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die weiteren Bedingungen wirksam.
(2) Vertragssprache ist deutsch. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Verkäufers für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund eines Vertrages zwischen Käufer und Verkäufer ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Stand:  September 2013
Allgemeine Reparaturbedingungen Wolfgang Raddatz KG
§ 1 Geltungsbereich
(1)     Diese Allgemeinen Reparaturbedingungen gelten für alle zwischen der Wolfgang Raddatz KG, Gartzer Strasse 17, 16303 Schwedt, Tel.:03332/23224, Fax:03332/517037, E-Mail: info@w-raddatz.de (im Folgenden: Auftragnehmer) und dem Auftraggeber abgeschlossenen Reparaturaufträge. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
(2)     Auftraggeber im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Reparaturbedingungen sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB).
(3)     Der Auftragnehmer behält sich an Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen Eigentums- und Urheberrecht vor; diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vertrauliche Informationen und Unterlagen des Auftragnehmers nur mit dessen Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
§ 2 Auftragserteilung
(1)     Die zu erbringenden Leistungen sind im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben zu bezeichnen. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
(2)     Sämtliche Angaben über Reparaturfristen und/oder Fertigstellungstermine sind unverbindlich.
(3)     Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen.
§ 3 Preisangabe und Kostenvoranschlag
(1)     Nach Möglichkeit gibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Preis bekannt, der bei der Durchführung des Reparaturauftrages voraussichtlich zum Ansatz kommen wird. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden oder hält der Auftragnehmer während der Reparatur die Ausführung zusätzlicher Arbeiten für notwendig, so ist das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen, wenn die angegebenen Kosten des Kostenvoranschlages um mehr als 15 % überschritten werden.
(2)     Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlages erbrachten Leistungen werden dem Auftraggeber je nach entstandenem Aufwand in Rechnung gestellt, im Falle der Auftragserteilung werden diese Kosten mit der Auftragsrechnung verrechnet.
(3)     Der Auftragnehmer ist an den Kostenvoranschlag bis zu einem Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
§ 4 Nicht durchführbare Reparaturen
(1)     Wenn ein Reparaturauftrag aus Gründen nicht durchgeführt werden kann, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist der entstandene Aufwand für die erbrachten Leistungen des Kostenvoranschlages dennoch vom Auftraggeber zu tragen.
(2)     Der Reparaturgegenstand wird in diesem Fall bei einer erfolgten Zerlegung auch nicht wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt.
§ 5 Abnahme
(1)     Die Abnahme des Reparaturgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart worden ist.
(2)     Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Reparaturgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige abzuholen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, beträgt diese Frist ebenfalls 1 Woche.
(3)     Erweist sich die Reparatur bei Abnahme als nicht vertragsgemäß, so ist der Auftragnehmer zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Auftraggebers unerheblich ist oder der Mangel auf einem Umstand beruht, der dem Auftraggeber zuzurechnen ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern.
(4)     Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden des Auftragnehmers, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 14 Tagen seit Zugang der Fertigstellungsanzeige als erfolgt.
(5)     Mit Abnahme entfällt die Haftung des Auftragnehmers für erkennbare Mängel, soweit sich der Auftraggeber nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.
(6)     Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortübliche und angemessene Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 6  Rechnungsstellung und Zahlung
(1)     Beanstandungen des Rechnungsbetrages oder der Reparaturleistung seitens des Auftraggebers sind spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt schriftlich vorzubringen.
(2)     Die Rechnung wird 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig, sofern nicht etwas Anderslautendes vermerkt ist. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn der Auftragnehmer über den geschuldeten Betrag verfügen kann.
(3)     Ein Recht zur Aufrechnung  steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig gerichtlich festgestellt, unbestritten oder schriftlich durch den Auftragnehmer anerkannt wurde.
(4)     Der Auftraggeber kann nur dann ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, soweit Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
(5)     Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung richtet sich nach dem zu erwartenden Reparaturarbeitsaufwand und dem Wert der zu beschaffenden Materialien.
(6)     Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen auf die jeweils älteste fällige Forderung zu verrechnen.
§ 7 Pfandrecht
(1)     Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Reparaturgegenstand zu.
(2)     Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in einem sachlichen Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Reparaturgegenstand dem Auftraggeber gehört.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen verwendeten Zubehör- und Ersatzteilen und Austauschaggregaten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Reparaturvertrag vor, soweit diese nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
(1)     Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, so stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem nachfolgend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
(2)     Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen und genau zu bezeichnen.
(3)     Die Gewährleistungsfrist bei Verbrauchern richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4)     Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme.
(5)     Im unternehmerischen Geschäftsverkehr haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgender Maßgabe:
a.       in voller Schadenshöhe nur bei grobem Verschulden von sich selbst, seinen leitenden Angestellten und einfachen Erfüllungsgehilfen;
b.      jedoch immer dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt;
c.       die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
(6)     Ein Mitverschulden des Auftraggebers ist diesem anzurechnen.
§ 10 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
(1)     Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Reparaturbedingungen unwirksam sein, so bleiben die weiteren Bedingungen wirksam.
(2)     Vertragssprache ist deutsch. Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3)     Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund eines Vertrages zwischen Auftraggeber und Auftragnehmers ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben  oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland haben oder  deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Wolfgang Raddatz KG
Haustechnik & Technischer Fachhandel
Gartzer Strasse 17
16303 Schwedt
Telefon: 03332/23224
Telefax: 03332/517037
Internet: www.w-raddatz.de
 
Gültig ab 26.09.2013 bis zur Veröffentlichung neuer AG